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Geschenke der Hoffnung > So helfen Sie > Bußgelder
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Bußgelder

Bußgelder werden per Gerichtsbescheid oder in Einigung mit der Staatsanwaltschaft verhängt. Staatsanwälte und Strafrichter können entscheiden, ob die Bußgelder an die Staatskasse oder an gemeinnützige Organisationen gehen.

 

Auch »Geschenke der Hoffnung e.V.« kann als Empfänger von Bußgeldern eingetragen werden. Derzeit ist der Verein in die Bußgeldliste folgender Gerichte aufgenommen:

 

- Oberlandesgericht Stuttgart

- Oberlandesgericht Düsseldorf

- Oberlandesgericht Hamm

- Amtsgericht Berlin

 

»Geschenke der Hoffnung e.V.« möchte gerne in weitere Listen an Gerichten aufgenommen werden. Kennen Sie einen Richter oder haben Sie Kontakt zu Personen am Landesgericht?

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

 

Johanna Zeidler

Fundraising/Spenderservice

Tel: 030-76 88 34 05

E-Mail: j.zeidler@Geschenke-der-Hoffnung.org



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»›Geschenke der Hoffnung e.V.‹ leistet mit seinen Fördermaßnahmen satzungsgemäße Arbeit. Werbung und Information sind wahr, eindeutig und sachlich. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungs- ausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen. Eine Kontrolle des Vereins und seiner Organe ist gegeben.«

(DZI, 22. Oktober 2007)