NewsletterKontaktSitemapSpendenImpressum
Direkt zur Onlinespende
Geschenke der Hoffnung > So helfen Sie > Testament
content

Geben Sie Zukunft weiter!

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was geschehen soll, wenn Sie einmal nicht mehr da sind? Neben der Sorge um Ihre Lieben, um die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, wollen Sie vielleicht auch etwas fortführen, das Ihnen persönlich wichtig ist.

 

Hilfe, die weiterwirkt!

Wenn Ihr christliches, soziales oder humanitäres Engagement auch nach Ihrem Tod wirken soll, dann unterstützen Sie durch eine Testamentsspende an Geschenke der Hoffnung e.V. bedürftige Menschen weltweit. Ihre Hilfe lebt weiter, und dank Ihrer Gabe finden zum Beispiel Waisenkinder ein Zuhause oder erhalten Flüchtlinge schnell und unbürokratisch Nahrung und ärztliche Versorgung.

 

Das Testament ist eine ganz besondere Art der Spende, schließlich drückt es tiefe Verbundenheit mit den Aufgaben von Geschenke der Hoffnung e.V. aus. Wir tragen dafür Sorge und fühlen uns verpflichtet, Ihrem Wunsch auch nach Ihrem Tod zu entsprechen. Mit einer Testamentsspende an unseren Verein hinterlassen Sie mehr als materielle Werte – sie geben Zukunft an Menschen in Not weiter!

 

Steuerliche Vorteile

Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen wie »Geschenke der Hoffnung e.V.« unterliegen nicht der Erbschaftssteuer. Lassen Sie sich von einem Notar oder Anwalt beraten und geben Sie mit einer Testamentsspende Hoffnung weiter!

 

 

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

 

Johanna Zeidler

Fundraising/Spenderservice

Tel: 030-76 88 34 05

E-Mail: j.zeidler@Geschenke-der-Hoffnung.org

 

 

 

 

 

 



Über uns

Weihnachten im Schuhkarton

Projekte

Entscheidung

Kinder engagieren sich

So helfen Sie


Spenden Sie


Mal anders schenken!


Ehrenamtlich helfen


Unternehmen helfen


Freunde & Förderer


Bußgelder


Stiftung


Testament

Service

Download

Bestellen

Presse

Partner und Unterstützer

»›Geschenke der Hoffnung e.V.‹ leistet mit seinen Fördermaßnahmen satzungsgemäße Arbeit. Werbung und Information sind wahr, eindeutig und sachlich. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungs- ausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen. Eine Kontrolle des Vereins und seiner Organe ist gegeben.«

(DZI, 22. Oktober 2007)