
»›Geschenke der Hoffnung e.V.‹ leistet mit seinen Fördermaßnahmen satzungsgemäße Arbeit. Werbung und Information sind wahr, eindeutig und sachlich. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungs- kosten an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen. Eine Kontrolle des Vereins und seiner Organe ist gegeben.«
(DZI, 03. November 2009)
