
»›Geschenke der Hoffnung e.V.‹ leistet mit seinen Fördermaßnahmen satzungsgemäße Arbeit. Werbung und Information sind wahr, eindeutig und sachlich. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungs- ausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen. Eine Kontrolle des Vereins und seiner Organe ist gegeben.«
(DZI, 22. Oktober 2007)
